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Streitigkeiten über den Unterhalt

  • Gerald Loacker
  • 15. Jan. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Anspruch auf Unterhalt haben unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Kinder, Eltern, die Ehepartnerin/der Ehepartner.


Gemeinsame Kinder sind eine Bereicherung für ein Paar. Aber wenn die Partnerschaft auseinander geht, kann sich rasch die Frage stellen, wie viel Unterhalt denn ein Elternteil für die Kinder leisten muss.

Abhängig von der Art der Scheidung (einvernehmlich, strittig) kann der geschiedene Ehepartner gegebenenfalls Anspruch auf Unterhaltszahlung gegenüber dem anderen Ehepartner erlangen.

Kinder haben ein Recht auf Unterhalt

Wer den Unterhalt schuldet, wird argumentieren, dass er nicht so viel zahlen kann, dass er mehr verdienen könne, weil er keine angemessene Stelle bekomme, weil der Arbeitsmarkt nicht mehr hergebe oder weil keine Vollzeitstellen verfügbar seien. Dem Gegenüber stehen die Unterhaltsberechtigten, die überzeugt sind, dass mehr möglich wäre.


Auf Basis des Lebenslaufs und der Ausbildung des unterhaltspflichtigen Elternteils erstellt der berufskundliche Sachverständige ein Gutachten, das feststellt, wie viel Einkommen der Unterhaltspflichtige auf dem Arbeitsmarkt erzielen kann. Der Sachverständige hat einen Überblick über offene Stellen, kennt die abgabenrechtlichen Auswirkungen von Voll- und Teilzeit, weiß um das regionale Gehaltsniveau, um Verwandtschaften von beruflichen Qualifikationen und andere Details, die für das Marktgehalt ausschlaggebend sind. So sind Sie rasch sicher, ob dem vorgeschriebenen Unterhalt ein angemessenes Einkommen zugrunde gelegt worden ist. Ihr Anwalt oder die Bezirkshauptmannschaft hat mit diesem Gutachten eine fundierte Grundlage, den Unterhalt in der angemessenen Höhe einzufordern.


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