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Dienstordnung der Wirtschaftskammern

  • Gerald Loacker
  • 5. März
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. März

Inzwischen ist praktisch jeder Kollektivvertrag online verfügbar. Unabhängig von Branche und zuständiger Teilgewerkschaft lässt sich im Internet alles abrufen – vom Kollektivvertrag der Buchbinder bis zu jenem für das Zahntechnikergewerbe. Ein Geheimnis bleiben bis dato jedoch die Dienstordnungen der großen Kammern.


Kollektivverträge ermöglichen es potenziellen Bewerbern, sich ein Bild von den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen in ihrem Wunschunternehmen zu machen. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Wirtschaftskammern ihre Dienstordnungen bislang nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben.

Dienstordnung der Wirtschaftskammern 2025
Geheimsache Dienstordnung?

Auch für berufskundliche Sachverständige sind Kollektivverträge und Dienstordnungen eine wesentliche Arbeitsgrundlage. Die neue "Dienstordnung für die bei den Wirtschaftskammern beschäftigten Dienstnehmer", die mit 01.01.2025 in Kraft getreten ist, liegt mir nun vor. Sie gilt für alle Neueintritte ab diesem Datum. Beschäftigte, die bis zum 31.12.2024 in eine der zehn Wirtschaftskammern eingetreten sind, fallen hingegen weiterhin unter die alte Dienstordnung aus dem Jahr 1999.


Was bietet die neue Dienstordnung den Beschäftigten? Die Einstiegsgehälter wurden im Vergleich zur alten Dienstordnung von 1999 angehoben. Im Gegenzug flacht jedoch die Einkommenskurve bei längerer Verweildauer ab. Damit folgt die Wirtschaftskammer einem Trend, der in vielen Branchen bereits in die Kollektivverträge eingeflossen ist.



Sie können die neue Dienstordnung DO 2025 hier kostenlos downloaden:



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