Mein Gutachten für Sie
Sachverständige stellen Tatsachen fest und beschreiben sie. Aus diesen Tatsachen und aus Erfahrungssätzen leiten sie Schlussfolgerungen ab. Diese Schlussfolgerungen sind das "Gutachten".
Anhand des Auftraggebers erfolgt die Unterscheidung zwischen Gerichtsgutachten und Privatgutachten.
1
Gerichtsgutachten
Das Gericht bestellt mit Beschluss einen Sachverständigen. Auftraggeber ist das jeweilige Gericht. Ihm dient das Gutachten zur besseren Entscheidungsfindung. Verschiedene Gerichte beauftragen mich mit Gutachten.
2
Privatgutachten
Privatgutachten geben Unternehmen oder Privatpersonen in Auftrag. Mein Gutachten dient der Beurteilung eines Sachverhalts oder liefert Ihnen Argumente zur Untermauerung Ihres Standpunktes, z.B. im Rahmen eines Rechtsstreits.
Die Kosten der Gutachtenserstellung vereinbaren wir vorab.
Es gelten die AGB.
3
Qualifizierte Ausbildung
Als Jurist mit abgeschlossener Gerichtspraxis verstehe ich, wie Ihr Gerichtsverfahren abläuft und was Ihr Richter für seine Entscheidung braucht. Meine Zusatzausbildung als akademischer Personal- und Organisationsentwickler in Verbindung mit der Berufslaufbahn im Personalwesen spannt den wichtigen Bogen zwischen Theorie und Praxis.
4
Fachliteratur
Neben meiner breiten Berufserfahrung arbeite ich mit Fachliteratur aus dem gesamten deutschsprachigen Raum, damit Sie die beste und jederzeit aktuelle Expertise bekommen.
5
Versicherung
Für Gerichtsgutachten ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Zu Ihrer Absicherung verfüge ich über einen umfassenden Versicherungsschutz, der darüber hinaus auch Privatgutachten umfasst.
Zu den AGB